Freistellungen und Spielrückgaben

Freistellungen

Die Freistellungen werden von jedem Schiedsrichter bzw. Schiedsrichterin individuell im DFBnet vorgenommen. 

Spielrückgabe von Schiedsrichtern

Die Schiedsrichter sind verpflichtet, ihre Freistellungen über ihre SR-Kennung im DFBnet einzupflegen (siehe Freistellungen). Diese sind rechtzeitig im System zu hinterlegen (mind. 6 Wochen vorher). Absagen von Spielleitungen nach Ansetzung sind bis 3 Tage vor Spielbeginn per E-Mail an den zuständigen Ansetzen zu richten. Ansetzungen unterhalb von 3 Tagen vor Spielbeginn sind zwingend telefonisch (keine E-Mail, SMS, WhatsApp o.Ä.) an den zuständigen Ansetzen bzw. Nichterreichen an ein anderes KSA-Mitglied zu richten. 

Das Hinterlassen einer Mailbox-Nachricht reicht nicht aus! Bei etwaigen Verstößen erfolgt die Festsetzung von Ordnungsgeldern. 

Ordnungsgelder

Die Ordnungsgelder wurden in Verbindung mit § 30 Abs. 4 der Jugendordnung sowie § 4 der Rechts- und Verfahrensordnung sowohl für Vereine als auch für Schiedsrichter festgelegt. In ähnlich gelagerten Fällen wird entsprechend verfahren.

Übersicht der Ordnungsgelder
  Junioren Senioren
Änderungen der Anstoßzeit dem jeweiligen SR-Ansetzer und dem Schiedsrichter nicht mitgeteilt bzw. Spielabsage nicht mitgeteilt 30 € 30€
Nichtanforderung eines Schiedsrichters zum Freundschaftsspiel 30€ 30€
Unentschuldigtes Fernbleiben von Pflichtterminen (Weiterbildung, etc.) 10€ 20€
Nichtantritt zu Spielleitungen ohne Absagen 10€ 20€
Spielleitungen ohne Auftrag 7,5€ 15€
Kurzfristige Absage des Spielauftrages trotz Fixierung im DFBnet 5€ 10€
Ansetzung bis 3 Tage vor Spielbeginn nicht bestätigt 5€ 10€
Fehlerhaftes Ausfüllen des Spielberichts 5€ 10€

 

 

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