WICHTIGE HINWEISE FÜR ALLE VEREINE UND SCHIEDSRICHTER

SPIELBERICHTE

In der Spielzeit 2021/2022 wird mit dem Online – SB gearbeitet. Die SR müssen stets Ihre Kennung und das dazugehörige Passwort bei sich führen, damit der Zugang zum Online – SB gewährleistet ist. Sollte eine Verbindung zum Internet nicht möglich sein, ist ein Papierspielbericht auszufüllen. Dieser ist durch den SR an die Staffelleiter (aus der Ansetzungsmail ersichtlich) zu übersenden. Die SR sind angehalten, ein Spiel ohne Vorlage der Mannschaftsaufstellung (Ausdruck / Ansicht aus dem Onlinespielbericht) bzw. ausgefülltem Papierspielbericht nicht anzupfeifen. Bei Nichtbeachtung ist die Festsetzung eines Ordnungsgeldes notwendig.

 

VEREINSWECHSEL VON SCHIEDSRICHTERN

Schiedsrichter, die in der Spielzeit 2022/23 für einen anderen Verein tätig sein wollen, müssen sich bis zum 30. Juni 2022 (Datum des Poststempels) beim bisherigen Verein per Einschreibepostkarte abgemeldet haben. Dies ist dem KSA bis zum 10. Juli 2022 unter Beifügung einer Durchschrift bzw. Kopie der Abmeldung und Angabe des neuen Vereins mitzuteilen. Bei Abmeldungen nach dem 30. Juni 2022 wird jeder Schiedsrichter - auch für die nächste Spielzeit - dem bisherigen Verein zugeordnet. Der Wechsel zu einem anderen Verein wird erst mit Beginn der neuen Spielzeit (01.07.2023) wirksam. Diese Regelung gilt auch für Jungschiedsrichter

AUSLAGENERSTATTUNG FÜR SCHIEDSRICHTER

siehe Rubrik "Spesen"

Soweit die Spesen für Assistenteneinsätze in der Kreisliga A unmittelbar bei den Vereinen abgerechnet werden, so können die diesbezüglichen Zahlungen zweimal pro Jahr auf Antrag durch den Fußballkreis Euskirchen erstattet werden. Für Zahlungen in der Hinrunde ist ein formloser Antrag zu stellen. Der Antrag ist (vorzugsweise per E-Mail) an den Vorsitzenden des Kreisschiedsrichterausschusses zu richten.

SCHIEDSRICHTERAUSTAUSCH

Mit den Kreisen Bonn, Düren und Rhein-Erft erfolgt in der Spielzeit 2021/22 ein Schiedsrichter-Austausch. Im Falle einer Spielverlegung oder eines Spielausfalles im Austauschkreis ist die unmittelbare Information des Ansetzers des Kreises Euskirchen, Uwe Stark, erforderlich.

SPIELBERICHTE

Vor jedem Spiel (auch Freundschaftsspiel/Turnierspiel) ist ein Spielbericht zu fertigen. Besteht keine Möglichkeiten einen Online – Spielbericht auszufüllen, ist ein Papierspielbericht anzufertigen. Der Platzverein hat dem Schiedsrichter rechtzeitig vor jedem Spiel unaufgefordert eine Spielerliste (beim Online Spielbericht) bzw. eine Papierausfertigung des Spielberichtes mit ausgefülltem Spielberichtskopf und die Mannschaftsaufstellungen sowie zwei ordnungsgemäß beschriftete Briefumschläge zu übergeben. Die Schiedsrichter sind angewiesen kein Spiel anzupfeifen, wenn kein ausgefüllter Spielbericht vorliegt. Sollte das Ausfüllen des Online – Spielberichtes nicht möglich sein (Ausnahmefall!) sind die Schiedsrichter verpflichtet, die Spielberichte noch am Spieltag abzusenden. Finden mehrere Spiele des Vereins statt, so ist der Schiedsrichter, der das letzte Spiel leitet, für die Absendung der Spielberichte verantwortlich. Die Erstschrift des Spielberichtes erhält der Staffelleiter. Die Zweitschrift erhält der jeweilige Ansetzer. Sollte das Ausfüllen des Online-Spielberichtes nicht möglich sein (Ausnahmefall!) sind im Junioren-/innenbereich die Jugendleiter/-betreuer für die Absendung der Spielberichte verantwortlich. Die Erstschrift des Spielberichtes erhält der Staffelleiter. Die Zweitschrift erhält der Juniorenschiedsrichteransetzer (Jürgen Breuer). Finden mehrere Spiele des Vereins statt, so sind die Spielberichte unmittelbar nach dem letzten Spiel des jeweiligen Spieltages abzusenden. Auch bei Spielausfällen ist ein Spielbericht bzw. eine Meldung im DFBnet durch den Platzverein zu erstellen bzw. zu veranlassen und an die zuständigen Stellen abzusenden.

ABMELDUNG ODER STREICHUNG VON SCHIEDSRICHTERN

Meldet sich ein Schiedsrichter beim Kreisschiedsrichterobmann ab oder wird er aus von ihm zu vertretenden Gründen von der Schiedsrichterliste gestrichen, hat der Verein innerhalb von zwei Monaten nach Information durch den KSA oder Veröffentlichung in den AM dem Kreisschiedsrichterausschuss einen neuen Schiedsrichter oder einen geeigneten Schiedsrichteranwärter zu melden. Bei Nichtmeldung wird nach Ablauf der Frist, beginnend mit dem auf die Abmeldung oder Streichung folgenden Monat, gegen den Verein ein Ordnungsgeld festgesetzt. Das gleiche gilt, wenn ein gemeldeter Anwärter den nächsten Lehrgang nicht erfolgreich abschließt oder zur Leitung von Spielen nicht regelmäßig einsetzbar ist. Der Verein ist verpflichtet, den Schiedsrichterausweis des ausscheidenden Schiedsrichters einzuziehen und an den Kreisschiedsrichterausschuss zu senden/übergeben. Für das Ordnungsgeld wird ein SR nur dann angerechnet, wenn er in der Saison insgesamt mind. 15 Spiele geleitet hat. Schiedsrichter, die zur Bundeswehr einberufen werden, zählen für die Dauer ihres Wehrdienstes nicht als aktive Schiedsrichter für ihren Verein. Gleiches gilt für Studenten, die aufgrund eines abweichenden Studienortes nur in den Semesterferien für einen Schiedsrichtereinsatz zur Verfügung stehen.

WEITERBILDUNGEN im Jahr 2022 --> siehe "Terminkalender"

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