Rückstfung von Juniorinnen entsprechend § 4 Abs. 13 JSpO/WDFV

Entsprechend § 4 Abs. 13 JSpO/WDFV können Juniorinnen auf Antrag in die nächstniedrigere Altersklasse der Junioren eingesetzt werden.

Mit dieser Durchführungsbestimmung regelt der Jugendausschuss des WDFV Einzelheiten für die Umsetzung.

 

Rückstfung von Juniorinnen entsprechend § 4 Abs. 13 JSpO/WDFV

Zielsetzungen:
➢ Schaffung einer Spielmöglichkeit für Juniorinnen durch den Einsatz in einer Juniorenmannschaft der nächstniedrigeren Altersklasse des eigenen Vereins, wenn im eigenen Verein oder im zumutbaren Umfeld keine leistungs- und altersgerechte Spielmöglichkeit in einer Juniorinnen- oder Juniorenmannschaft für die Spielerin gegeben ist.
➢ Förderung von talentierten Juniorinnen durch den Einsatz in einer Juniorenmannschaft der nächstniedrigeren Altersklasse des eigenen Vereins.

Umsetzung im WDFV für B-Juniorinnen und jüngere Jahrgänge:

1. Der Einsatz ist erst nach Eingang des Antrags beim zuständigen KJA und deren Zustimmung möglich. Für die Antragstellung ist der offizielle
    WDFV-Vordruck zu verwenden (www.wdfv.de). Über den Antrag entscheidet der zuständige KJA unanfechtbar.
2. Der Antrag ist vom Verein sowie den Erziehungsberechtigten der Spielerin zu unterschreiben und beim zuständigen KJA einzureichen
   (Scan via DFBnet-Postfach oder im Original per Post).
3. Die Zustimmungserklärung des KJA ist für die Spielrechtsprüfung gemäß § 5 (6) JSpO/WDFV mitzuführen.
4. Die Genehmigung gilt für die Dauer eines Spieljahres und kann jederzeit durch den zuständigen KJA widerrufen werden.
5. Der Einsatz kann in allen Spielklassen auf Kreis-, Landesverbands- und WDFV-Ebene erfolgen.
6. Ein Einsatz in einer weiteren Juniorenmannschaft des antragstellenden Vereins sowie die Erteilung einer zusätzlichen
    Zweitspielberechtigung ist nicht möglich.
7. Bei Abstellung zu Auswahlmaßnahmen ist eine Absetzung von angesetzten Pflichtspielen der Juniorenmannschaft nicht zulässig.

Diese Regelung tritt mit Wirkung zum 01.07.2022 in Kraft.

Antrag zur Rückstufung>

 

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