Neuer Wechselprozess bei Schiedsrichtern

Neuer Wechselprozess bei Schiedsrichtern

Im Einvernehmen mit dem Kreisvorstand und dem Verbandsschiedsrichterausschuss gilt ab sofort ein neuer Wechselprozess für alle Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter. 

Hier die wichtigsten Spielzüge:

1. Der Schiedsrichter bzw. die Schiedsrichterin teilt dem aktuellen Verein die Wechselabsicht mit und dokumentiert dies auf dem Antrag „Vereinswechsel Schiedsrichter“.

2. Der Schiedsrichter bzw. die Schiedsrichterin füllt den Antrag vollständig aus (der Antrag steht als Download auf der FVM-Kreisseite Euskirchen den Vereinen zur Verfügung).

3. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Schiedsrichter bzw. die Schiedsrichterin die Wechselwilligkeit sowie den Wunsch, für den neuen Verein als SR tätig zu werden. 

4. Der Antrag wird anschließend vom neuen Verein fristgerecht (bis spätestens 30.06) per E-Post an den abgebenden Verein sowie an das KSA E-Postfach: Kreisschiedsrichterausschuss.Euskirchen(at)fvm.evpost.de übermittelt. 

Mit der fristgerechten Übermittlung der E-Post ist der Wechselprozess zwischen dem SR und den beteiligten Vereinen abgeschlossen. Voraussetzung für die Wirksamkeit des Wechsels im laufenden Verfahren ist, dass die E-Post-Nachricht spätestens am 30. Juni des jeweiligen Jahres abgesendet ist.

Wird diese Frist versäumt, geht dies zu Lasten des neuen Vereins. Der Wechselwunsch gilt dann für das laufende Jahr als nicht rechtzeitig gestellt und kann erst im Folgejahr erneut beantragt werden. 

Die Vereine wurden am 27. Mai 2026 per E-Post über das neue Verfahren informiert. 

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