Der organisierte Sport befindet sich aufgrund der Corona-Pandemie zur Zeit fast vollständig im Ruhestand. Viele Vereine stellt das vor große finanzielle Schwierigkeiten. Der FVM stellt daher zwei Fördermaßnahmen des Landessportbundes NRW vor, die helfen können, Gelder für die Vereinsarbeit zu generieren. Voraussetzung ist - anders als z.B. bei der NRW-Soforthilfe -, dass es sich um laufende oder geplante Projekte handelt.
Förderprogramm 1000x1000
Staatskanzlei und Landessportbund NRW stellen Gelder zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine, die im Zeitraum 1.1.2020-31.12.2020 ein Projekt durchführen, das einem der sieben Förderschwerpunkte zuzuordnen ist. Hierzu gehören Kooperationen zwischen Verein und Schule oder Kita, Integration, Inklusion, Gesundheitssport, Sport mit Älteren und die Förderung von Mädchen und Frauen im Sport.
Jeder Verein kann in diesem Jahr nur einen Antrag auf die Förderung in Höhe von 1.000 Euro stellen. Ein besonderes Augenmerk in diesem Jahr ist der Förderschwerpunkt „Inklusion“. Die ersten 500 Maßnahmen in diesem Bereich werden unabhängig vom allgemeinen Eingang der Anträge vorrangig gefördert. Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs bewilligt werden.
Alle Informationenund das Bewerbungsformularfinden Sie auch auf der LSB-Seite.
Sportplatz Kommune
Das Projekt "Sportplatz Kommune – Kinder- und Jugendsport fördern in NRW!“ (2019 - 2022) von LSB und Staatskanzlei geht in die vorerst letzte Runde: Durch das Projekt wird der Sport weiter unterstützt und besonders den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, in Vereinen aktiv Sport zu treiben, denen der Zugang erschwert oder sogar verwehrt wird.
Kern des Projektes ist eine integrierte Kinder- und Jugendsportentwicklung in Kita, Schule und Verein als gemeinsames Feld der Sportpolitik von Staat und Zivilgesellschaft in der Kommune.
Vereine können sich nur gemeinsam mit ihrer Kommune und ihren Stadtsportbünden oder Kreissportbünden für die Förderung bewerben.
Die Projektstandorte erhalten eine zweijährige Förderung in Höhe von mind. 2.500 Euro bis max. 15.000 Euro pro Jahr. Die Förderung richtet sich nach den kommunal beantragten Projekten und kann für folgende Maßnahmen eingesetzt werden:
1. Schaffung von neuen Angeboten für Kinder/Jugendliche in Kooperationen mit örtlichen Sportvereinen
2. Aufbau/Absicherung eines örtlichen Netzwerks
Bewerbungsfrist ist der 15.6.2020
Alle Informationen und das Bewerbungsformular finden Sie auch auf der Seite der Sportjugend NRW.
