Einladung zum Kreistag am 17. Mai 2025

Einladung zum Kreistag am 17. Mai 2025

Einladung zum ordentlichen Kreistag 2025 des Fußballkreises Euskirchen

Gemäß § 43 Satzung/FVM lädt der Kreisvorstand hiermit unter Wahrung der Einberufungsfrist von vier Wochen alle Vereine des Kreises Euskirchen zum ordentlichen Kreistag 2025 ein.

Der Kreistag findet am Samstag, 17.Mai 2025 um 11 Uhr in der Bürgerhalle Kommern (Auf dem Acker 38, 53894 Mechernich) statt.

 

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1.    Begrüßung

2.    Grußworte

3.    Ernennung des/der Protokollführers/in und der Stimmenzähler/innen

4.    Feststellung der stimmberechtigten Delegierten

5.    Ehrungen

6.    Bestätigung des Protokolls des letzten Kreistages

7.    Geschäftsberichte des Kreisvorstandes, des Kreissportgerichts und der Kassenprüfer/in

8.    Wahl einer Versammlungsleiterin/eines Versammlungsleiters

9.    Entlastung des Kreisvorstandes

10.  Neuwahlen:

      - des/der Kreisvorsitzenden

      - des/der stellv. Kreisvorsitzenden

      - des/der Kreisschatzmeisters/in

      - des/der Kreisgeschäftsführers/in

      - des/der Vorsitzenden des Kreisspielausschusses

      - des/der Vertreters/in der jungen Generation im Kreisspielausschuss

      - des/der Beauftragten für Frauenfußball

      - des/der Beauftragten für Freizeit- und Breitensport

      - des/des Vertreters/in der jungen Generation im Kreisvorstand

      - Bestätigung des Vorsitzenden des Kreisjugendausschusses

       - Bestätigung des Vorsitzenden des Kreisschiedsrichterausschusses

      - des/der Vorsitzenden des Kreissportgerichts

       - der Beisitzer/innen im Kreissportgericht (vier)

       - des/der Vertreters/in der jungen Generation im Kreissportgericht

      - der Kassenprüfer/innen (drei)

11.  Wahl der Delegierten für die Verbandstage des FVM und WDFV in den Jahren 2025-2029

12.  Anträge

13.  Verschiedenes

14. Schlusswort

Anträge zum Kreistag können durch die Vereine und die Kreisgremien eingebracht werden (§25 Satzung/FVM). Die Anträge sind zu begründen. Antrag und Begründung sind spätestens drei Wochen vor dem Kreistag in Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift an die Kreisvorsitzende

Doris Mager, Frankenstrasse 32,53881 Euskirchen zusenden oder über das elektronische Postfach (doris.mager(at)fvm.evpost.de) einzureichen.

Die Zusammensetzung des Kreistages und die Stimmrechtsregelung ergibt sich aus §43 Abs. 2 und 3 Satzung/FVM. Gemäß §24 Abs. 1 Satzung/FVM ist der Kreistag ohne Rücksicht auf die Anzahl der teilnehmenden Stimmberechtigten beschlussfähig.

Die Vereine können ihr Stimmrecht nicht übertragen. Jeder Verein soll unabhängig von der Stimmenzahl nur mit zwei Vertretern am Kreistag teilnehmen. Die Stimmkarten und Stimmzettel erhalten die Delegierten vor Beginn des Kreistages am Eingang.

Es handelt sich hierbei um eine Pflichtveranstaltung.

Die schriftliche Einladung geht den Vereinen und Gästen nebst dem Berichtsheft gesondert zu.

 

Euskirchen, 10. 04.2025

Doris Mager

Kreisvorsitzende

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