--- Kreisschiedsrichtertag --- ---- 18. Februar 2019

---  Kreisschiedsrichtertag   ---  ----     18. Februar 2019

Hiermit laden wir gemäß § 47 Abs. 2 der FVM-Satzung zur ordentlichen Kreisschiedsrichterversammlung des Fußballkreises Euskirchen am

                     Montag, dem 18. Februar 2019, um 19.00 Uhr,

in das Kurparkhotel, in Schleiden – Gemünd, herzlich ein.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Ernennung des Protokollführers und der Stimmenzähler

3. Grußworte

4. Feststellung der stimmberechtigten Anwesenden

5. Ehrungen

6. Protokoll der Kreisschiedsrichterversammlung vom 29. Februar 2016

7. Geschäftsbericht des KSA

8. Wahl eines Versammlungsleiters

9. Entlastung des Kreisschiedsrichterausschusses

10. Neuwahl des Vorsitzenden

11. Neuwahl des Kreisschiedsrichter-Lehrwarts

12. Neuwahl des Vertreters der jungen Generation

13. Neuwahlen der 5 Beisitzer

14. Anträge

15. Verschiedenes

Anträge sind spätestens drei Wochen vor der Kreisschiedsrichterversammlung schriftlich zu stellen und zu begründen. Sie sind bei der Kreisgeschäftsstelle einzureichen.

Stimmberechtigt sind alle aktiven Schiedsrichter, Beobachter und Jung-Schiedsrichter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (§ 47 Abs. 2 Satzung FVM).

Das Protokoll der letzten Versammlung sowie der Geschäftsbericht des KSA können auf der Kreisgeschäftsstelle zu den dortigen Geschäftsstunden eingesehen werden. Darüber hinaus wird der Geschäftsbericht in geeigneter Form vorab zur Verfügung gestellt.


Kreisschiedsrichterausschuss

Mager

Vorsitzender KSA

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