Hiermit laden wir gemäß § 47 Abs. 2 der FVM-Satzung zur ordentlichen Kreisschiedsrichterversammlung des Fußballkreises Euskirchen am
Montag, dem 18. Februar 2019, um 19.00 Uhr,
in das Kurparkhotel, in Schleiden – Gemünd, herzlich ein.
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Ernennung des Protokollführers und der Stimmenzähler
3. Grußworte
4. Feststellung der stimmberechtigten Anwesenden
5. Ehrungen
6. Protokoll der Kreisschiedsrichterversammlung vom 29. Februar 2016
7. Geschäftsbericht des KSA
8. Wahl eines Versammlungsleiters
9. Entlastung des Kreisschiedsrichterausschusses
10. Neuwahl des Vorsitzenden
11. Neuwahl des Kreisschiedsrichter-Lehrwarts
12. Neuwahl des Vertreters der jungen Generation
13. Neuwahlen der 5 Beisitzer
14. Anträge
15. Verschiedenes
Anträge sind spätestens drei Wochen vor der Kreisschiedsrichterversammlung schriftlich zu stellen und zu begründen. Sie sind bei der Kreisgeschäftsstelle einzureichen.
Stimmberechtigt sind alle aktiven Schiedsrichter, Beobachter und Jung-Schiedsrichter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (§ 47 Abs. 2 Satzung FVM).
Das Protokoll der letzten Versammlung sowie der Geschäftsbericht des KSA können auf der Kreisgeschäftsstelle zu den dortigen Geschäftsstunden eingesehen werden. Darüber hinaus wird der Geschäftsbericht in geeigneter Form vorab zur Verfügung gestellt.
Kreisschiedsrichterausschuss
Mager
Vorsitzender KSA
