Jetzt beantragen: Soforthilfe Sport des Landes NRW

Die Soforthilfe Sport der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird weiter fortgesetzt.

Jetzt beantragen: Soforthilfe Sport des Landes NRW

Derzeit läuft noch bis zum 15. März 2021 die vierte Antragswelle für notleidende Sportvereine sowie Bünde oder Fachverbände, die im Antrag einen durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass nachweisen müssen.

Wichtig: Vereine, die zuvor bereits eine Soforthilfe erhalten haben, können sich erneut um einen Zuschuss bewerben. Anträge können online auf dem Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen gestellt werden – schriftliche Anträge sind nicht möglich.

„Der erneute Lockdown bedeutet für viele Sportvereine den Verlust wichtiger Einnahmequellen aus dem Spielbetrieb, Turnieren und sonstigen Veranstaltungen. Mit der Soforthilfe Sport des Landes Nordrhein-Westfalen können wir den Vereinen, die dadurch in existentielle Not geraten, wirksam helfen und ihnen eine Brücke ins nächste Jahr bauen“, erklärt LSB-Vorstandsvorsitzender Dr. Christoph Niessen.

„Wir sind froh, helfen zu können. An dieser Stelle danke ich dem Landtag Nordrhein-Westfalens, der das Hilfsprogramm sofort zur Verfügung gestellt hat. Hoffen wir, dass wir bald wieder miteinander Sport treiben und uns persönlich begegnen können“, betont Sport-Staatssekretärin Andrea Milz.

Gefördert werden 60 Prozent der durch die Corona-Pandemie entstehenden Unterdeckungen in einem Drei-Monats-Zeitraum, höchstens jedoch 50.000 Euro.

 

„Soforthilfe Sport“: Über 1.000 bewilligte Anträge von 718 NRW-Vereinen

Die Staatskanzlei teilt mit: Die Tausender-Grenze ist deutlich überschritten, der Fördertopf zu weit über zwei Dritteln geleert: Beim Sonderprogramm „Soforthilfe Sport“ für die 18.000 Sportvereine in Nordrhein-Westfalen wurden seit dem Start Mitte April mittlerweile 1.036 eingereichte Anträge von 718 Vereinen bewilligt, somit sind insgesamt rund 7,08 Millionen Euro von der zur Verfügung gestellten Startsumme in Höhe von zehn Millionen Euro verteilt.

Die ausbezahlten Beträge bewegen sich zwischen der – bislang acht Mal ausgeschütteten – Obergrenze von 50.000 Euro sowie bescheidenen 54 Euro. Im Durchschnitt wurden nach ausschließlicher Online-Abwicklung über das Förderportal des Landessportbundes (LSB) Nordrhein-Westfalen etwa 6.832 Euro pro Antrag überwiesen.

 

Die Fakten auf einen Blick:

Anträge können bis zum 15. März 2021 gestellt werden.

Mehrfache Anträge in aufeinander folgenden Phasen des Förderprogramms sind möglich.

Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände und Bünde. Die Abwicklung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW.

 

Mehr Infos gibt es hier.

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