Info: Erteilung von Spielberechtigungen

Info: Erteilung von Spielberechtigungen

Seit Ende Oktober ruht wieder der gesamte Spielbetrieb im FVM-Gebiet.

Die Wechselperiode II ist dennoch bis zum 31. Januar 2021 geöffnet.

In der Spielzeit 2020/2021 wird auch der Zeitraum zwischen dem ersten aufgrund der Covid-19-Pandemie abgesetzten Spiel bis zur behördlichen Wiederfreigabe des Spielbetriebs bei der Berechnung des sechsmonatigen Nichteinsatzes eines/r Spielers*innen im Seniorenbereich nicht berücksichtigt.

Bereits für die Spielzeit 2019/2020 hatte der WDFV-Beirat im Mai 2020 die Regelung des sechsmonatigen Nichteinsatzes von Spielern*innen (§ 22 Nr. 9 SpO/WDFV) angepasst. Damit wurde der Zeitraum vom 13. März bis zur Wiederfreigabe des Spielbetriebs am 15. Juni 2020 nicht berücksichtigt. Die Regelung wurde vom außerordentlichen WDFV-Verbandstag am 20. Juni 2020 bestätigt und auch für die Spielzeit 2020/2021 beschlossen:

„Für die Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 gilt:

Der Zeitraum zwischen dem ersten aufgrund der Covid-19-Pandemie abgesetzten Spiel und der Wiederfreigabe des Spielbetriebs wird bei der Berechnung des 6-Monats-Zeitraums nach vorstehendem Absatz nicht berücksichtigt“

Damit wird ebenfalls der Zeitraum seit dem 2. November 2020 bis zur behördlichen Wiederfreigabe des Spielbetriebs nicht angerechnet.

 

Weitere Informationen:

Bei weiteren Fragen zum Thema Spielberechtigungen können Sie sich an die Hotline des WDFV wenden:

0203 7172 - 160 (Erreichbarkeit: 10.00-15.00 Uhr, montags bis freitags).

 

Mehr zum Thema:

Hier geht es zur FVM-News vom 23.06.2020: Info zur Erteilung von Spielberechtigungen

Hier geht es zu den Pass-Hotlines: Die Service- Nummern für das Passwesen des WDFV

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