Erleichterungen bei fehlendem Spielerpass

Erleichterungen bei fehlendem Spielerpass

Erleichterungen bei fehlendem Spielerpass

Ab sofort entfällt die obligatorische Vorlage des Spielerpasses beim Staffelleiter nach Antritt zu einem Spiel ohne Pass, wenn das Passbild im DFB-net unter „Pass Online“ hinterlegt und im Spielbericht zu sehen ist. Der Schiedsrichter kann dann die Identität anhand eines Vergleichs mit dem Bild im Personalausweis zweifelsfrei feststellen. Das in der RuVO vorgesehene Ordnungsgeld in Höhe von 5 Euro wegen fehlendem Spielerpass bleibt von dieser Regelung unberührt.

Sowohl für den Spielausschuss als auch für die Vereine stellt diese Neuregelung eine erhebliche Arbeitserleichterung dar. Vor allem bei Vereinen, die mit mehreren Mannschaften am Spielbetrieb teilnehmen, kommt es immer wieder vor, dass Spielerpässe nicht vorliegen, weil sie sonntags zuvor anderweitig benötigt wurden. Die unaufgeforderte Vorlage wurde anschließend häufig vergessen. Telefonische Nachfragen seitens der Staffelleiter bis hin zur kostenintensiven Überprüfung der Spielberechtigung durch die Spruchkammer waren die Folge.

Alle diese Maßnahmen können ab sofort der Vergangenheit angehören, wenn die Vereine die Lichtbilder ihrer Spieler im DFB-net einmalig hinterlegen und sie dann im entsprechenden Spielbericht sichtbar sind. Der Spielausschuss appelliert daher an alle Vereine, die aktuelle Winterpause zu nutzen und die Lichtbilder ihrer Spieler ins DFB-net einzustellen.

Bei Rückfragen steht der Sachbearbeiter für das DFB-net, Herr Jörg Vanwersch
( Tel..: 02242-91875-27; M.: joerg.vanwersch(at)fvm.de ) gerne zur Verfügung.

weitere Informationen
Spielerfoto_Zusatzerklärung für unter 13 Jährige
Leitfaden Fotoerstellung

 

 

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