Vereinszusammenschluss: Gründe, Modelle, Handlungsempfehlungen

Durch den Zusammenschluss der SpVg. Frechen 20 und des CfR Buschbell haben die Verantwortlichen dem Fußball in Frechen eine ebenso starke wie zukunftsfähige Heimat gegeben. Was müssen Vereine beachten, wenn sie einen Zusammenschluss planen? Immer wieder erreichen den FVM diesbezügliche Fragen. Michael Schnitzler aus dem Verbandsspielausschuss und Dominik Jolk, FVM-Referent Spielbetrieb/Recht, geben Antworten.

Vereinszusammenschluss: Gründe, Modelle, Handlungsempfehlungen

Alle Modelle prüfen

Bevor man sich als Verein zu einem Zusammenschluss mit einem anderen oder mehreren Vereinen entscheidet, sollten alle Alternativen wie eine Restrukturierung oder Kooperationen  geprüft und gegeneinander abgewogen werden. Denn die Herausforderungen an einen Vereinszusammenschluss sind groß. Im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung eines  Zusammenschlusses von Vereinen sind eine Vielzahl von Vorgaben zu beachten und zahlreiche Fallstricke lauern. Daher bedarf es bis zum endgültigen Zusammenschluss einer längeren  Vorbereitungszeit.

Vorbild SpVg. Frechen 20

Ein Beispiel für einen erfolgreichen Vereinszusammenschluss ist die SpVg. Frechen 20. Lange Zeit waren der CfR Buschbell und die SpVg. Frechen 20 Platznachbarn im Kurt-Bornhoff-Sportpark. Um den Aufgaben in der Zukunft gerecht zu werden und Kräfte zu bündeln, entschieden sich die beiden Vereine für einen Zusammenschluss. Im Frühjahr 2019 konnte der Zusammenschluss der beiden Frechener Vereine abgeschlossen werden.

Fusion oder Verschmelzung 1

Dabei bestehen in rechtlicher Hinsicht zwei Modelle für den Zusammenschluss von Vereinen. Die Vereinsverantwortlichen können zwischen einer Fusion nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und einer Verschmelzung nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) entscheiden.

Bei einer Fusion zweier Vereine löst sich Verein A auf und dessen Mitglieder treten jeweils einzeln in Verein B ein. Das Vermögen von Verein A wird liquidiert und dann auf Verein B übertragen. Oder A und B gründen einen neuen Verein C. Danach lösen sich die beiden Vereine auf, ihre Mitglieder treten einzeln in Verein C ein. Das jeweilige Vermögen wird liquidiert und auf Verein C übertragen. In beiden Fällen gibt es also keine automatische Überführung der Mitglieder auf den neuen Verein, außerdem steht das Vermögen der aufgelösten Vereine nicht sofort wieder zur Verfügung (Einzelrechtsnachfolge). Der Einzelbeitritt der Mitglieder kann vermieden werden, indem der aufnehmende beziehungsweise der neue Verein in seiner Satzung regelt, dass es zur Aufnahme der neuen Mitglieder keiner Beitrittserklärung bedarf. Sie werden dann automatisch Mitglieder des anderen Vereins.

Das ist anders bei der Verschmelzung nach dem UmwG. Zwar löst sich auch hier mindestens ein Verein auf, dessen Mitglieder und Vermögen gehen aber im Zuge einer Gesamtrechtsnachfolge auf den anderen Verein automatisch über. Die Vereine können auch einen neuen Verein gründen, auf den sie Mitglieder und Vermögen übertragen. Nach der Verschmelzung werden die bisherigen Vereine aufgelöst. Selbstverständlich können sowohl bei der Fusion als auch der Verschmelzung auch mehr als zwei Vereine beteiligt sein.

Modelle mit Vor- und Nachteilen 2

Beide Modelle sind komplexen Regelungssystemen unterworfen und haben Vor- und Nachteile. Welches Modell schließlich gewählt wird, hängt von den gegebenen Umständen ab.

Bei der Verschmelzung ist das Ergebnis „aus einem Guss“, da alle Vermögenswerte in einem Akt übertragen werden. Auch die Mitgliederrechte werden kraft Gesetzes übertragen. Dagegen sind der formale Aufwand und die Kosten aber oft höher.

Die Fusion stellt wegen der Einzelrechtsnachfolge ein flexibles Instrument des Zusammenschlusses dar. Obwohl Vermögenswerte, Verbindlichkeiten oder Rechtsbeziehungen wie Arbeits- oder Miet- und Pachtverträge einzeln übertragen werden müssen, schützt die Fusion mangels Gesamtrechtsnachfolge und der Durchführung der Liquidation vor unerwünschten Schulden. Dennoch besteht die Gefahr, dass ein Teil der Mitglieder dem aufnehmenden Verein nicht beitreten und so verloren gehen.

Leitfaden zum Vereinszusammenschluss

Unter www.fvm.de/recht hat der FVM einen ausführlichen Leitfaden zum Vereinszusammenschluss online gestellt. Dieser stellt sowohl alle Informationen zu den Modellen eines Vereinszusammenschlusses als auch die verbandsrechtlichen Auswirkungen (u.a. Spielerrechte, Spielklassenzugehörigkeit) dar. Daneben wird auch erklärt, wie es sich verhält, wenn sich eine Fußballabteilung aus einem Mehrspartenverein ausgliedert.

Abgesehen von den juristischen Vor- und Nachteilen setzen beide Modelle voraus, die Mitglieder der zusammenschließenden Vereine in den Prozess ein zubinden, da sie am Ende mit ihrer Mehrheit über die Fusion oder Verschmelzung entscheiden. Bei einem solch gravierenden Einschnitt in das Vereinsleben kann es zu intensiven Diskussionen und Widerständen kommen. Mit dem Vereinszusammenschluss verändert sich die Vereinsgeschichte und -kultur. Daher bedarf es, wie in jedem anderen Veränderungsprozess, Überzeugungsarbeit für eine hoffentlich erfolgreiche Zukunft.

So war dies auch bei den beiden Frechener Vereinen der Fall, die sich für eine Verschmelzung entschieden. Die Lösung für die beiden Vorsitzenden Volkhart Schilde (CfR Buschbell) und Sahin Yildirim (Frechen 20) war der aktive Weg auf die Skeptiker zu und die offene Kommunikation mit ihnen. „Uns war es wichtig, unseren Mitgliedern im persönlichen Gespräch aufzuzeigen, welche positiven Effekte durch die Verschmelzung geschaffen werden können“, berichtet Yildirim. „Hierdurch waren die anschließenden Mitgliederversammlungen dann sehr harmonisch.“

Seit mehr als anderthalb Jahren spürt man die positiven Effekte der Vereinsverschmelzung. „Für uns war die Verschmelzung der Vereine auf vielen Ebenen erfolgreich“, bilanziert Yildirim. Die Strukturen für die Fußballer konnten verbessert werden. In der laufenden Spielzeit laufen drei Senioren-Mannschaften und 14 Junioren-Mannschaften für die SpVg. Frechen 20 auf. Damit kann der Verein nun in allen Leistungsklassen Mannschaften stellen und dem Nachwuchs eine sportliche Perspektive geben. Auch bei der Vergabe von Trainingszeiten im Kurt-Bornhoff-Sportpark gibt es keine Differenzen mehr zwischen zwei Parteien und auch insgesamt läuft die Vereinsarbeit viel störungsfreier. Und trotz einiger skeptischen Begleitungen gibt Sahin Yildirim den Rat für andere Vereine, die sich über einen Vereinszusammenschluss Gedanken machen: „Man sollte beim Prozess des Zusammenschlusses persönliche Interessen und Eitelkeiten hintenanstellen und stattdessen die Synergieeffekte in den Vordergrund stellen.“

Sollten Sie sich in derzeitigen Überlegungen über einen Vereinszusammenschluss befinden, wird eine intensive Vorbereitung sowie eine professionelle Begleitung des Zusammenschlussprozesses durch einen Rechtsanwalt und gegebenenfalls einen Steuerberater empfohlen. Einen ersten Überblick über den Prozess sowie die durch den Zusammenschluss entstehenden verbandsrechtlichen Rechtsfolgen gibt Ihnen FVM-Referent Dominik Jolk, den Sie gerne kontaktieren können.

Hier geht es zum ausführlichen FVM-Leitfaden zum Vereinszusammenschluss.

 

Ihr Ansprechpartner im FVM:

Dominik Jolk
Referent Spielbetrieb/Recht
E-Mail: dominik.jolk@fvm.de

 

Mehr zum Thema:

Mehr Infos zu rechtlichen Themen finden Sie hier.

 

1. Württembergischer LSB, „Wenn zwei (oder mehr) sich zusammentun“ (www.wlsb.de/vereinsmanagement/vereinsorganisation)
2. Schneider& May, Wege des Zusammenschlusses von (Sport-) Vereinen-Verschmelzung, Spaltung oder Fusion-1. und 2. Teil, SpuRt 2013,99; SpuRt 2013, 149.

Bild: Jörg Halisch | Getty Images

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