Regeländerungen 2020/21

Regeländerungen für den Spielbetrieb ab dem 01.07.2020

Regeländerungen 2020/21

Bei ihrer Sitzung im März haben das International Football Association Board (IFAB) und der Weltfußballverband FIFA die Regeländerungen für die neue Saison beschlossen. Diese gelten im DFB und seinen Mitgliedsverbänden ab dem 1. Juli 2020. Nachfolgend stellt FVM-Lehrwart Michael Beitzel die für den Amateursport wesentlichen Modifikationen vor.

Hier findet Ihr die Regeländerungen.

Insbesondere möchten wir auf folgenden Punkte hinweisen:


Pflichten der Platzvereine

"(2) Der Platzverein ist für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung
auf dem Platz vor, während und nach dem Spiel verantwortlich. Er hat
für den notwendigen Schutz des Gastvereins, des Schiedsrichters und
der -assistenten auch auf dem Heimweg zu sorgen. Der Platzverein
hat eine ausreichende Anzahl von Platzordnern zu stellen, die deutlich
erkennbar sein müssen. Der Platzverein ist für die Ausschreitungen
von Zuschauern verantwortlich."


 § 9 Abs. 3 RuVO/WDFV (Spielsperren)

„Spiele sind Spiele des Wettbewerbs, in dem die Tat begangen worden ist, und ranghöherer Wettbewerbe. An rangniedrigeren Wettbewerben darf der Spieler teilnehmen. In diesem Sinne gilt folgende Rangfolge der Wettbewerbe: Meisterschaftsspiele, Pokalspiele, Freundschaftsspiele, Turnierspiele. Die Sperre gilt auch für andere Mannschaften des Vereins im jeweils betroffenen Wettbewerb; deren Spiele werden jedoch nicht mitgezählt. Bei einem Vereinswechsel ist die höchste Mannschaft des aufnehmenden Vereins maßgebend. Abgebrochene Spiele zählen als verbüßt, ausgefallene Spiele nicht. Sperrstrafen aus zwei verschiedenen Wettbewerben werden in der Reihenfolge der zugrundeliegenden Vergehen nacheinander abgeleistet.“

Beispiel: 3 Spiele Sperre nach Roter Karte in einem Meisterschaftsspiel: 

Ein Spieler erhält in der II. Mannschaft seines Vereins in einem Meisterschaftsspiel eine Rote Karte und wird für 3 Spiele gesperrt. Für diesen Zeitraum ist er neben den Meisterschaftsspielen der II. Mannschaft auch für alle Meisterschaftsspiele seines Vereins in anderen Mannschaften (I., III. Mannschaft) so lange gesperrt, bis die II. Mannschaft drei Meisterschaftsspiele absolviert hat. In den rangniedrigeren Wettbewerben, also Pokal, Freundschafts- und Turnierspielen, dürfte der Spieler hingegen eingesetzt werden.

Beispiel: 3 Spiele Sperre nach Roter Karte in einem Freundschaftsspiel:

Ein Spieler erhält in der I. Mannschaft seines Vereins in einem Freundschaftsspiel eine rote Karte und wird für 3 Spiele gesperrt. Diese Strafe gilt nunmehr für Freundschaftsspiele, Pokalspiele und Meisterschaftsspiele für alle Mannschaften des Vereins (I., II., III. Mannschaft) bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem die I. Mannschaft drei Spiele der Kategorien Freundschaftsspiele, Pokalspiele oder Meisterschaftsspiele bestritten hat. In dem Zeitraum der drei Spiele Sperre darf der Spieler nur in Turnierspielen (=rangniedrigerer Wettbewerb) eingesetzt werden.


 

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