Coronavirus: Neue Regelungen für den Frauen-, Herren- und Futsalspielbetrieb erlassen

Coronavirus: Neue Regelungen für den Frauen-, Herren- und Futsalspielbetrieb erlassen

Der Verbandsspielausschuss (VSpA) und der Verbandsausschuss für Frauenfußball (VAfF) haben für die Saison 2022/23 Regelungen für den Frauen-, Herren- und Futsalspielbetrieb auf Verbands- und Kreisebene wegen Erkrankungen aufgrund des Covid-19 Virus gemäß § 47a SpO/WDFV bzw. § 47 Nr.1 F-SpO/WDFV erlassen. Aufgrund der andauernden Pandemie wurde den beiden Ausschüssen auch für diese Saison nochmals die Möglichkeit gegeben, Sonderregelungen zur Absetzung von Spielen zu erlassen, von welcher diese nun Gebrauch gemacht haben.

Dies bedeutet für Vereine, die zukünftig ein Spiel aufgrund von Coronafällen absetzen lassen wollen, dass nur noch positive PCR-Tests anerkannt werden (gemäß der CoronaTestQuarantäneVO NRW ). Selbst-, Schnell-, Bürgertests etc. werden nicht mehr anerkannt. Bei den Herren und Frauen sind fünf positive Tests vonnöten, um ein Spiel absetzen zu können, im Futsalbereich drei. Aus dem Zeitpunkt des Tests muss sich auch eine Verpflichtung zur Isolierung am Spieltag ergeben (auch hier ist immer die aktuelle Fassung der CoronaTestQuarantäneVO NRW maßgeblich). Konkret würde das nach aktueller Verordnungslage bedeuten, dass die Tests in Bezug auf das Datum des Spiels, das abgesetzt werden soll, nicht älter als zehn Tage sein dürfen, da danach die Verpflichtung zur Isolierung endet. Außerdem können nur Tests von Spieler*innen berücksichtig werden, die innerhalb der letzten 14 Tage auf den Spielberichtsbögen der jeweiligen Mannschaft standen.

Spiele können allerdings immer abgesetzt werden, wenn eine Mannschaft aufgrund positiver PCR-Tests im Kader weniger als 11 Spieler*innen zur Verfügung hat. Die Kadergröße wird nun anhand aller spielberechtigten Spieler*innen, bezogen auf die letzten (maximal vier) Meisterschaftsspiele der Mannschaft, berechnet; auf diese Weise ist die Kadergröße einerseits relativ repräsentativ, andererseits fallen auch Vereinswechsel etc. nicht mehr so sehr ins Gewicht. Spieler*innen, die bei den maßgeblichen Spielen mehrmals auf den Spielberichtsbögen stehen, werden nur einmal mitgezählt. Die tatsächliche Verfügbarkeit von Spieler*innen (beispielsweise wegen einer Verletzung) spielt für die Berechnung der Kadergröße keine Rolle

Die weiteren Regelungen blieben im Vergleich zur Vorsaison größtenteils unverändert: Die Absetzung des Spiels muss vom Verein weiterhin per E-Postfach bei dem/der zuständigen Staffelleiter*in und in Kopie bei dem/der zuständigen Vorsitzenden des Spielausschusses unter Beifügung aller erforderlichen Testnachweise erfolgen. Die Testnachweise können bis fünf Werktage nach Spielausfall nachgereicht werden. Geschieht dies nicht, wird das Spiel für den beantragenden Verein als verloren gewertet. Bei einer berechtigten Absetzung ist das Nachholspiel grundsätzlich in der übernächsten Woche, welche auf den ursprünglichen Termin folgt, anzusetzen. Für jedes weitere Speil, das abgesetzt werden soll, muss der Verein einen neuen Antrag stellen und wieder alle erforderlichen Nachweise beifügen.

Der VSpA und der VAfF möchten mit dieser Neufassung einerseits ihrer Verantwortung bezüglich des Spielbetriebs in immer noch pandemischen Zeiten gerecht werden, andererseits haben auch die aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen im Umgang mit der Pandemie in der konkreten Ausgestaltung der Regelungen Berücksichtigung gefunden. Auf diese Weise soll ein sicherer aber gleichermaßen auch stabiler und kontinuierlicher Spielbetrieb in der Saison 2022/23 gewährleistet werden.

 

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Hier finden Sie die Regelungen als Download.

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