WICHTIGE HINWEISE FÜR ALLE VEREINE UND SCHIEDSRICHTER

SPIELBERICHTE

Im Fußballkreis Euskirchen wird seit mehreren Jahren der Online-Spielbericht (Elektronischer Spielbericht) angewendet. Die Vereine sind verpflichtet, einen Laptop/PC/Tablet mit Internet-Anschluss (oder Funkkarte - NICHT JEDOCH AUSSCHLIESSLICH EIN SMARTPHONE) im Vereinsheim anzuschaffen. Dennoch kommt es immer noch vor, dass einzelne Vereine dieser Pflicht nicht nachkommen.

Für diesen Fall gilt Folgendes:

1. Für ein Spiel, bei welchem durch den Heimatverein kein Internet oder nur über ein Smartphone im Vereinsheim angeboten wird, ist dem angesetzten SR durch den Heimatverein unaufgefordert 30 Minuten vor Spielbeginn eine von beiden Vereinen zugestimmte und unterzeichnete Spielberechtigtenliste vorzulegen.

Schiedsrichter werden keine Online-Spielberichte auf dem Smartphone ausfüllen. Dies ist aufgrund der geringen Größe des Displays unzumutbar.


2. Liegt die Liste 30 Minuten nach angesetztem Spielbeginn nicht vor, sind die SR angewiesen, das Spiel nicht zu leiten und nach Hause zu fahren.


3. Nach erstmaligen Auftretens des unter 1. beschriebenen Szenarios wird außerdem für Heimspiele des verantwortlichen Vereins kein neutraler SR mehr angesetzt, bis die entsprechende IT vor Ort nachgewiesen wird. Diese Regelung gilt für alle Spiele der Kreisligen A bis C des Fußballkreises Euskirchen.

 

4. Die Schiedsrichter sind aufgefordert, den Spielbericht unmittelbar im Anschluss des Spiels auf der Sportanlage auszufüllen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn Punkt 1 zutrifft oder die Internetverbindung zum DFB-Portal nicht zustande kommt.

Diese Regelung ist den Vereinen bereits bekannt. Sie wurden in den AM 10-2018 hierüber informiert.

Turnierspiele:

Bei Turnierspielen sind dieselben Regelungen wie bei den Meisterschafts- und Freundschaftsspielen zu beachten. Es sind Ansetzungen (ggfls. Blockansetzungen bei den Turnierspielen) im DFBnet zu hinterlegen. Eine Schiedsrichteranforderung ist im DFBnet unter Bemerkung einzutragen.

 

SCHIEDSRICHTERKABINE

Nicht nur in Pandemiezeiten sind die Heimvereine verpflichtet, dem Schiedsrichter eine einwandfreie und abschließbare Umkleidemöglichkeit anzubieten. Diese Umkleide ist dem Schiedsrichter zur alleinigen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Sollte dies im E I N Z E LF A L L nicht möglich sein, so ist der Schiedsrichter hiervon vorab telefonisch in Kenntnis zu setzen. Kein Schiedsrichter wird sich mit anderen Personen in einem Raum umkleiden! Der Kreisschiedsrichterausschuss behält sich vor, Heimspiele von Vereinen, die dem Schiedsrichter keine eigene Umkleidekabine stellen, nicht mehr zu besetzen. Dies gilt uneingeschränkt für A L L E Leistungsklassen im Junioren/-innen wie Senioren/-innenbereich.

 

VEREINSWECHSEL VON SCHIEDSRICHTERN

Schiedsrichter, die in der Spielzeit 2024/2025 für einen anderen Verein tätig sein wollen, müssen sich bis zum 30. Juni 2024 (Datum des Poststempels ist ausschlaggebend) beim bisherigen Verein per Einschreibepostkarte abgemeldet haben. Dies ist dem KSA bis zum 10. Juli 2024 unter Beifügung einer Durchschrift bzw. Kopie der Abmeldung, Angabe des neuen Vereins und Bestätigung der Aufnahme des Schiedsrichters im neuen Verein mitzuteilen.

Ziffer 5 der Verwaltungsanordnung des FVM zur Schiedsrichtermeldepflicht ist zu beachten:

„Vereine, die ein Schiedsrichter-Untersoll aufweisen, sollen dieses grundsätzlich durch Gewinnung neuer Schiedsrichter auffüllen. Vereinswechsel bereits geprüfter Schiedsrichter sind nur mit Wirkung zum 30. Juni eines Jahres möglich. Schiedsrichter, die ihren Verein gewechselt haben, werden in Bezug auf die Erfüllung des Schiedsrichtersolls für den aufnehmenden Verein erst ab dem 1. Januar des Folgejahres berücksichtigt. Der aufnehmende Verein haftet bereits ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen nach Satz 2 vorliegen. Schiedsrichter, die aus anderen Landesverbänden in den Fußball-Verband Mittelrhein wechseln, werden wie ein Anwärterneuzugang gerechnet.“

 

AUSLAGENERSTATTUNG FÜR SCHIEDSRICHTER

siehe Rubrik "Spesen"

 

SPIELABSAGEN VON SCHIEDSRICHTERN

Die SR sind verpflichtet, ihre Freistellungen über die persönliche SR – Kennung im DFBnet einzupflegen. Diese sind rechtzeitig im System zu hinterlegen (mind. 6 Wochen vorher). Absagen von Spielleitungen nach Ansetzung sind bis 3 Tage vor Spielbeginn per E-Mail an den zuständigen Ansetzer zu richten. Ansetzungen unterhalb von 3 Tagen vor Spielbeginn sind zwingend telefonisch (keine E-Mail, SMS, WhatsApp o.ä.) an den zuständigen Ansetzer bzw. bei Nichterreichen an ein anderes KSA – Mitglied zu richten. Das Hinterlassen einer Mailbox – Nachricht reicht nicht aus! Bei etwaigen Verstößen erfolgt die Festsetzung von Ordnungsgeldern.

 

SCHIEDSRICHTERAUSTAUSCH

Mit den Kreisen Bonn, Düren und Rhein-Erft erfolgt in der Spielzeit 2023/2024 ein Schiedsrichter-Austausch in der Kreisliga A. Nach Möglichkeit sind Gespanne zu entsenden. Dies gilt zwingend für den Kreis Bonn.

Im Falle einer Spielverlegung oder eines Spielausfalles im Austauschkreis ist die unmittelbare Information des für die Ansetzungen Verantwortlichen des Kreises Euskirchen erforderlich.

 

SPIELABSAGEN VON SCHIEDSRICHTERN

Die SR sind verpflichtet, Ihre Freistellungen über Ihre SR – Kennungen im DFBnet einzupflegen. Diese sind rechtzeitig im System zu hinterlegen (mind. 6 Wochen vorher). Absagen von Spielleitungen nach Ansetzung sind bis 3 Tage vor Spielbeginn per E-Mail an den zuständigen Ansetzer zu richten. Ansetzungen unterhalb von 3 Tagen vor Spielbeginn sind zwingend telefonisch (keine E-Mail, SMS, WhatsApp o.ä.) an den zuständigen Ansetzer bzw. bei Nichterreichen an ein anderes KSA – Mitglied zu richten. Das Hinterlassen einer Mailbox – Nachricht reicht nicht aus! Bei etwaigen Verstößen erfolgt die Festsetzung von Ordnungsgeldern.

 

ABMELDUNG ODER STREICHUNG VON SCHIEDSRICHTERN

Meldet sich ein Schiedsrichter beim Vorsitzenden des Kreisschiedsrichterausschusses ab oder wird er aus von ihm zu vertretenden Gründen von der Schiedsrichterliste gestrichen, ist Ziffer 4 der Verwaltungsanordnung des FVM zur Schiedsrichtermeldepflicht zu beachten:

„[…] Gerät ein Verein ins Untersoll und wird ordnungsgeldpflichtig, so ist er zunächst unter Gewährung einer Meldefrist von zwei Monaten aufzufordern, Schiedsrichter*innen in entsprechender Anzahl zu stellen. Erfüllt er innerhalb der gesetzten Frist seine Pflicht, so tritt eine Ordnungsgeldpflicht für die Dauer der Frist nicht ein. […]“

 

ORDNUNGSGELDER

Die Ordnungsgelder sowohl für Vereine als auch für Schiedsrichter festgelegt.

In ähnlich gelagerten Fällen wird entsprechend verfahren.

 

Tatbestand

Junioren

Senioren

 

 

 

Änderungen der Anstoßzeit dem jeweiligen SR-Ansetzer und dem Schiedsrichter nicht mitgeteilt bzw. Spielabsage nicht mitgeteilt.

30,00 €

30,00 €

Nichtanforderung eines Schiedsrichters zum Freundschaftsspiel.

30,00 €

30,00 €

Unentschuldigtes Fernbleiben von Pflichtterminen

5,00 €

10,00 €

Nichtantritt zur Spielleitung ohne Absage

10,00 €

20,00 €

Spielleitung ohne Auftrag

10,00 €

20,00 €

Kurzfristige Absage des Spielauftrages trotz Fixierung im DFBnet

5,00 €

10,00 €

Ansetzungen bis drei Tage vor Spielbeginn nicht bestätigt

5,00 €

10,00 €

Fehlerhaftes Ausfüllen des Spielberichts

5,00 €

10,00 €

 

 

WEITERBILDUNGEN IM JAHR 2023 --> siehe "Terminkalender"

 

Die Termine für (Sonder-) Weiterbildungen werden, ebenso wie die jeweiligen Veranstaltungsorte, rechtzeitig per Newsletter bzw. in den Amtlichen Mitteilungen bekannt gegeben.

Gäste sind stets herzlich willkommen.

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