Freistellungen und Spielrückgaben

Freistellungen

folgt! 

Spielrückgabe von Schiedsrichtern

Die Schiedsrichter sind verpflichtet, ihre Freistellungen über ihre SR-Kennung im DFBnet einzupflegen (siehe Freistellungen). Diese sind rechtzeitig im System zu hinterlegen (mind. 6 Wochen vorher). Absagen von Spielleitungen nach Ansetzung sind bis 3 Tage vor Spielbeginn per E-Mail an den zuständigen Ansetzen zu richten. Ansetzungen unterhalb von 3 Tagen vor Spielbeginn sind zwingend telefonisch (keine E-Mail, SMS, WhatsApp o.Ä.) an den zuständigen Ansetzen bzw. Nichterreichen an ein anderes KSA-Mitglied zu richten. 

Das Hinterlassen einer Mailbox-Nachricht reicht nicht aus! Bei etwaigen Verstößen erfolgt die Festsetzung von Ordnungsgeldern. 

Ordnungsgelder

Die Ordnungsgelder wurden in Verbindung mit § 30 Abs. 4 der Jugendordnung sowie § 4 der Rechts- und Verfahrensordnung sowohl für Vereine als auch für Schiedsrichter festgelegt. In ähnlich gelagerten Fällen wird entsprechend verfahren.

Übersicht der Ordnungsgelder
JuniorenSenioren
Änderungen der Anstoßzeit dem jeweiligen SR-Ansetzer und dem Schiedsrichter nicht mitgeteilt bzw. Spielabsage nicht mitgeteilt30 €30€
Nichtanforderung eines Schiedsrichters zum Freundschaftsspiel30€30€
Unentschuldigtes Fernbleiben von Pflichtterminen (Weiterbildung, etc.)5€10€
Nichtantritt zu Spielleitungen ohne Absagen10€20€
Spielleitungen ohne Auftrag10€20€
Kurzfristige Absage des Spielauftrages trotz Fixierung im DFBnet5€5€
Ansetzung bis 3 Tage vor Spielbeginn nicht bestätigt5€5€
Fehlerhaftes Ausfüllen des Spielberichts5€10€



 

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