Freistellungen und Spielrückgaben
Freistellungen
folgt!
Spielrückgabe von Schiedsrichtern
Die Schiedsrichter sind verpflichtet, ihre Freistellungen über ihre SR-Kennung im DFBnet einzupflegen (siehe Freistellungen). Diese sind rechtzeitig im System zu hinterlegen (mind. 6 Wochen vorher). Absagen von Spielleitungen nach Ansetzung sind bis 3 Tage vor Spielbeginn per E-Mail an den zuständigen Ansetzen zu richten. Ansetzungen unterhalb von 3 Tagen vor Spielbeginn sind zwingend telefonisch (keine E-Mail, SMS, WhatsApp o.Ä.) an den zuständigen Ansetzen bzw. Nichterreichen an ein anderes KSA-Mitglied zu richten.
Das Hinterlassen einer Mailbox-Nachricht reicht nicht aus! Bei etwaigen Verstößen erfolgt die Festsetzung von Ordnungsgeldern.
Ordnungsgelder
Die Ordnungsgelder wurden in Verbindung mit § 30 Abs. 4 der Jugendordnung sowie § 4 der Rechts- und Verfahrensordnung sowohl für Vereine als auch für Schiedsrichter festgelegt. In ähnlich gelagerten Fällen wird entsprechend verfahren.
Junioren | Senioren | |
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Änderungen der Anstoßzeit dem jeweiligen SR-Ansetzer und dem Schiedsrichter nicht mitgeteilt bzw. Spielabsage nicht mitgeteilt | 30 € | 30€ |
Nichtanforderung eines Schiedsrichters zum Freundschaftsspiel | 30€ | 30€ |
Unentschuldigtes Fernbleiben von Pflichtterminen (Weiterbildung, etc.) | 5€ | 10€ |
Nichtantritt zu Spielleitungen ohne Absagen | 10€ | 20€ |
Spielleitungen ohne Auftrag | 10€ | 20€ |
Kurzfristige Absage des Spielauftrages trotz Fixierung im DFBnet | 5€ | 5€ |
Ansetzung bis 3 Tage vor Spielbeginn nicht bestätigt | 5€ | 5€ |
Fehlerhaftes Ausfüllen des Spielberichts | 5€ | 10€ |