Pokalrunde der Juniorinnen und Junioren
1. Austragungsmodus
Gespielt wird nach den Regeln des DFB. Die Spiele werden im KO-System ausgetragen. Endet ein Spiel unentschieden, erfolgt sofort eine Verlängerung. Endet auch diese unentschieden, wird ein Strafstoßschießen gemäß den Bestimmungen (11er Mannschaften = 11 m, 7er Mannschaften = 8 m) bis zur Entscheidung durchgeführt.
Bei den Spielen haben die erstgenannten Vereine Heimrecht. Der Platzverein wird um ordnungsgemäßen Platzaufbau und Stellung der Platzordner mit Armbinde gebeten. Federführend für die Ausfüllung und Absendung der Spielberichte sind die erstgenannten Vereine.
Bei den A-, B-, C- und D11er-Junioren und den B-Juniorinnen haben unterklassige Vereine (Sonder- und Normalstaffel) gegenüber höherklassigen Vereinen (Bezirks- und Verbandsliga) in jeder Runde Heimrecht. Dabei ist die Klassenzugehörigkeit in der Saison 2011/12 entscheidend!
2. Teilnehmer
In allen Altersklassen kann nur eine Mannschaft am Wettbewerb teilnehmen.
3. Spieldauer:
A-Junioren: 2 x 45 Min.; Verlängerung 2 x 15 Min.
B-Juniorinnen und Junioren: 2 x 40 Min.; Verlängerung 2 x 10 Min.
C-Juniorinnen und Junioren: 2 x 35 Min.; Verlängerung 2 x 5 Min.
D-Juniorinnen und Junioren: 2 x 30 Min.; Verlängerung 2 x 5 Min.
E-Juniorinnen und Junioren: 2 x 25 Min.; Verlängerung 2 x 5 Min.
4. Schiedsrichter
Der Kreisschiedsrichterausschuss setzt für alle Pokalspiele der A-, B-, und C11er-Junioren sowie für die übrigen Altersklassen ab den Halbfinalspielen neutrale Schiedsrichter an. Wegen Fehlens eines Schiedsrichters darf kein Spiel ausfallen. In jedem Fall ist eine Einigung auf einen Spielleiter herbeizuführen.
Dabei gilt die gleiche Regelung wie bei Pflichtspielen (s. Kreis TK, Abteilung Jugend: ABC des Spielbetriebs und Schiedsrichter.
5. Spielergebnis
Achtung: Die Ergebnisse in allen Altersklassen sind wie bei den Meisterschaftsspielen ins DFB-Net einzugeben.
6. Spielberechtigung
Die teilnehmenden Vereine sind verpflichtet, die Spielberichte gegenseitig zu prüfen und festzustellen, ob alle beteiligten Spieler auch eingetragen wurden. Bedenken bezüglich einer Spielberechtigung sind umgehend dem KJA zu melden. Die Spielberechtigung für Pflichtspiele bzgl. der Spieler muss vorliegen. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung erfolgt der sofortige Ausschluss vom weiteren Wettbewerb.
Die Bestimmungen des § 8 JSpO (Festspielregel) gelten nicht für die Pokalspiele.
7. Ausrichter
Die Pokalendspiele werden auf den vom Kreisjugendausschuss angegebenen Plätzen ausgetragen. Die erstgenannten Vereine bei den Endspielen werden gebeten,
a) zwei Spielbälle mitzubringen,
b) für unterschiedliche Spielkleidung Sorge zu tragen,
c) den Spielberichtsbogen mitzubringen.
Die Kosten für die Schiedsrichter beim Finale trägt der Fußballkreis Euskirchen.
8. Änderungen
Eventuell notwendige kurzfristige Änderungen werden telefonisch oder per E-Mail bekanntgegeben. Ansonsten erfolgen die Mitteilungen in der Amtlichen Mitteilung
9. Spielberichte
Die Spielberichte sind an den Leiter der Pokalrunde, Wilfried Ronig, Hühnerbusch 11, 53937 Schleiden, zu senden! Die Zweitschriften der Spielberichte sind bei Leitung des Spiels durch einen angesetzten Schiedsrichter an den Ansetzer, Uwe Stark, Brüsseler Straße 4, 53881 Euskirchen, zu senden.
10. Termine
Die Schiedsrichteransetzungen erfolgen im DFB-Net.
Die Vereine können die angesetzten Spiele im gegenseitigen Einverständnis und mit Genehmigung des Pokalleiters verlegen. Sie müssen logischerweise vor Beginn der nächsten Spielrunde durchgeführt sein. (Mitteilung an KJA, SR und SR Ansetzer ist unbedingt erforderlich!)
Eine Verlegung der Endspiele durch die Vereine (auch im gegenseitigen Einvernehmen) ist nicht möglich.
11. Verbandswettbewerb
In den Altersklassen A-, B- und C-Junioren und B- und C-Juniorinnen nehmen die Kreispokalsieger am weiteren Wettbewerb auf Verbandsebene teil. Über weitere Teilnehmer am Verbandspokal entscheidet die Nachrückerliste des FVM. Bei den D11er-Junioren meldet der KJA zur Teilnahme am Egidius-Braun-Pokal die zum Meldedatum bestplatzierte Mannschaft. Verzichten die Vereine auf die Teilnahme, geht das Recht an die nächsten Mannschaften über.











